Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
"Ich will nach den vielen Jahren in der Schule etwas Praktisches tun."
1.500 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jedes Jahr im FsJ.
Was ist das "Freiwilliges Soziale Jahr"?Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.
Wer kann teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.
Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
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Das "Freiwillige Soziale Jahr" in der DRK-Praxis
Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.
Die für das DRK typischen Einsatzfeldern sind:
- Sozialstationen
- Mobiler Sozialer Dienst
- individuelle Betreuung von Behinderten
- Krankenhäuser
- Altenpflegeheime
- gemeinnützige Werkstätten
- Einrichtungen der Drogenhilfe
- Jugend- und Freizeitheime
- Kinderheime
- Kurheime
- Flüchtlingsheime
Das DRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr bei ausgewählten Einrichtungen im Ausland zu absolvieren.
Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären dies in einem persönlichem Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Einsatz beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres (Ausnahmen sind bei einigen Trägern möglich). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt bzw. erstattet. Für die Zeit des FSJ gilt eine beitragsfreie Sozialversicherung.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.