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Ambulante Pflege

Ansprechpartner

Pflegedienst DRK Bad Doberan
Sozialstation
Tel.: 038203/ 750115
E-MAIL
Seestraße 12
18209 Bad Doberan
Pflegedienst DRK Sanitz

Sozialstation
Tel.: 038209/ 267
E-MAIL
F.-von Flotow-Ring 19
18190 Sanitz

Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause, in vertrauter Umgebung stattfinden kann.

  • Behandlungspflege

    Behandlungspflege bedeutet, dass auf Anordnung eines Arztes eine medizinische Versorgung zu Hause als Unterstützung der ärztlichen Therapie notwendig ist.

    Dazu stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung über die notwendigen Maßnahmen aus, die dann von einer Pflegekraft ausgeführt werden.

    Solche Maßnahmen sind ua.:

    • Medikamente herrichten und verabreichen
    • Injektionen / Insulininjektionen
    • Blutzuckermessung
    • Blutdruckmessung
    • Verbandswechsel
  • Grundpflege

    Grundpflege bedeutet die Versorgung eines Menschen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung in allen Bereichen des täglichen Lebens aufgrund von Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit (auch vorübergehend oder nach Krankenhausaufenthalt).

    Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer durch körperliche, geistige und seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.

    Folgende Leistungskomplexe umfassen die Pflege ua.:

    • Teilkörperpflege
    • Ganzkörperpflege
    • Duschen/Baden
    • Lagern und Betten / Mobilisation
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Zubereiten einer Mahlzeit
    • Einkauf
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung / Begleitung außer Haus

    Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, treten Sie einfach mit uns in Kontakt. In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihren Bedarf und schließen einen Pflegevertrag. Dieser wird zur Kostenübernahme an die Pflegekasse geschickt.

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der eventuellen Antragstellung eines Pflegegrades hilfreich zur Seite.

  • Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI

    Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI

    Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nach § 37 Abs. 3 SGB XI eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.

    Abhängig vom Pflegegrad, in dem der Pflegebedürftige eingestuft ist, ist der Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

    Die Beratungseinsätze können durch Pflegedienste, als zugelassene Pflegeeinrichtungen, durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Sicherung der Qualität der Pflege.

    Eine Pflegefachkraft kommt in die Häuslichkeit des Pflegebedürftigen berät den Betroffenen und die Pflegepersonen und empfiehlt Maßnahmen, um die Pflegesituation zu verbessern. Dies können zum Beispiel Hinweise zur Anpassung des Wohnumfeldes oder zum Einsatz von Hilfsmitteln usw. sein.

  • Hauswirtschaft

    Hauswirtschaft

    Unsere Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft und Betreuung sind je nach Bedarf und unabhängig von Ihrer Pflegesituation abrufbar. Beachten Sie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse in Höhe von 125,- EUR monatlich. Zusätzliche Betreuungsangebote können mit einer stundenweisen Verhinderungspflege verbunden werden.

    Zu diesem Zweck haben wir ein Team zusammengestellt, welches Ihnen für unterschiedliche Arbeiten und Aufgaben zur Verfügung steht. Dabei können sowohl gelegentliche Einsätze von kurzer Dauer wie auch regelmäßige und mehrstündige Versorgungen vereinbart werden.


    Selbstverständlich können Sie unsere Dienste auch dann abrufen, wenn sie keinen Anspruch an die Pflegeversicherung haben.

    • Reinigung von Wohnung / Treppenhaus / Balkon        
    • Hilfe bei Krankenhausaufenthalten (Was nehm ich mit?, Wie komme ich zurück?,Besuche am Krankenbett)        
    • Unterstützung beim Einkaufen
    • Kochen oder Essen bereitstellen… usw.
  • Entlastungsleistungen

    Entlastungsleistungen

    Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich.

    Dieser Betrag dient dem Ausgleich von Aufwendungen, die durch folgende Punkte entstehen:

    • Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege,
    • Pflegesachleistungen von ambulanten Pflegediensten (jedoch nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen) und
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.

    Die Leistung dient insbesondere der Entlastung der pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen, die besonders bei gerontopsychiatrisch veränderten Menschen, geistig Behinderten oder psychisch kranken Menschen physisch und psychisch überbeansprucht sind.

  • Pflegevertretung

    Pflegevertretung

    Urlaubs- und Verhinderungspflege kann im Verhinderungsfall der Pflegeperson in Anspruch genommen werden.

    Ist die private Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungspflege bzw. Urlaubsvertretung.

    Die Pflegevertretung kann allerdings erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

    Die Pflegekasse zahlt pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege an entfernte Verwandte, Nachbarn oder einen Pflegedienst bzw. Tagespflegeeinrichtung.

    Pflegende Angehörige können uns stundenweise beauftragen sie in der Häuslichkeit zu vertreten. Den entsprechenden Bedarf klären wir vorab und erstellen ein individuelles Angebot.

  • Vermittlung von weiterführenden Diensten

    Vermittlung von weiterführenden Diensten

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Vermittlung weiterführender Angebote zur Verfügung:

    • Tagespflege
    • Betreutes Wohnen und/ oder Wohngruppe
    • Fahrdienst und/ oder Krankenfahrten
    • Betreutes Reisen
    • Hausnotruf